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Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 24 Jahre, 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (beschränkt auf Linienverkehr bis 50km), 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50km im Linienverkehr.
Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre. Vorbesitz Klasse D erforderlich. Beinhaltet Klasse D1E, BE und C1E bei Besitz von C1.
Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):
- Grundausbildung = 4 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen = 3 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) = 1 Fahrstunde
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit = 1 Fahrstunde
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Gutachten
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis
Bitte denken Sie auch daran, dass weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)