A1
Fahrzeugart Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter 16 Jahre, Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich, beinhaltet Klasse AM.
Da sich die Kosten für die Fahrerlaubnisklassen A1 und A2 ähneln empfehlen wir bei entsprechendem Alter die Klasse A2 oder A zu erwerben.
Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):
Grundunterricht – ohne Vorbesitz einer anderen Klasse= 12 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht – ohne Vorbesitz einer anderen Klasse= 4 Stunden
Grundunterricht – mit Vorbesitz Klasse B= 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht – mit Vorbesitz Klasse B= 4 Stunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen = 5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen = 4 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit = 3 Fahrstunden
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwaltungsgebühren
- Erste Hilfe Kurs
Bitte denken Sie auch daran, dass weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)