AM
Fahrzeugart: zwei- bis vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
Die Klasse AM ist in der Fahrerlaubnisklasse B bereits enthalten.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):
Grundunterricht – ohne Vorbesitz einer anderen Klasse 12 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht – ohne und mit Vorbesitz einer anderen Klasse 2 Stunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):
Keine vorgeschriebenen Praxisstunden. In der Regel ca. 6 Stunden.
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwaltungsgebühren
Bitte denken Sie auch daran, das Weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)