Speditionskaufmann/ -frau
Arbeitsgebiete
Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung organisieren den Warentransport sowie die Lagerung von Gütern und verkaufen Verkehrs- sowie logistische Dienstleistungen. Als kaufmännische Fachkräfte sind Kaufleute für Spedition und Logistikleistungen in erster Linie bei Speditionen und Unternehmen im Bereich Umschlag/Lagerwirtschaft beschäftigt.
Dauer
- Die Dauer der Umschulung beträgt 24 Monate. Die Umschulung beinhaltet ein 6 monatiges Praktikum.
Lernfeld
Fachspezifischer Teil
- Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik
- Speditionelle und logistische Leistungen
- Güterversendung und Transport
- Lagerlogistik
- Sammelgut- und Systemverkehre
- Internationale Spedition
- Logistische Dienstleistungen
- Verträge, Haftung und Versicherungen
- Marketing in der Speditions- und Logistikbranche
- Gefahrgut, Schutz und Sicherheit
- Betriebliches Praktikum
Fachübergreifender Teil
- Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre
- Sozialkunde
- Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftens
- Betrieblicher Leistungsprozess
- Betriebliche Organisation, Geschäftsprozesse, Projekt- und Qualitätsmanagement
- Personalwirtschaft
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Kaufmännisches Rechnen mit Grundlagen der Mathematik
- Betriebliche Kommunikation und Korrespondenz
- Wirtschaftsenglisch
Berufsübergreifender Teil
- Grundlagen der Informationstechnik, Computernutzung und Betriebssystemfunktionen
- Textverarbeitung
- Tabellenkalkulation
- Datenbanken
- Präsentation
- Informations- und Kommunikationsnetze
- Bewerbungstraining
Abschluss
- IHK-Prüfungszeugnis „Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen“
- Teilnahmebescheinigung und Zeugnis Fahrschule und Bildungsträger Merschkötter
- IHK-Prüfungszeugnis „Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen“
- Teilnahmebescheinigung und Zeugnis Fahrschule und Bildungsträger Merschkötter
Förderung
Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen können durch die Agentur für Arbeit oder andere Kostenträger gefördert werden. Förderungsfähig sind in der Regel arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen die bereits 3 Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeführt haben. Ob Sie für eine Förderung in Frage kommen, besprechen Sie am besten mit Ihrem Sachbearbeiter.
Folgende Kosten können übernommen werden:
- Lehrgangskosten
- Fahrkosten
- Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
- Kinderbetreuungskosten
Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt für die Zeit der Ausbildung bestehen.