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Speditionskaufmann/ -frau

Arbeitsgebiete

Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung organisieren den Warentransport sowie die Lagerung von Gütern und verkaufen Verkehrs- sowie logistische Dienstleistungen. Als kaufmännische Fachkräfte sind Kaufleute für Spedition und Logistikleistungen in erster Linie bei Speditionen und Unternehmen im Bereich Umschlag/Lagerwirtschaft beschäftigt.

Dauer

  • Die Dauer der Umschulung beträgt 24 Monate. Die Umschulung beinhaltet ein 6 monatiges Praktikum.

Lernfeld

Fachspezifischer Teil

  • Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik
  • Speditionelle und logistische Leistungen
  • Güterversendung und Transport
  • Lagerlogistik
  • Sammelgut- und Systemverkehre
  • Internationale Spedition
  • Logistische Dienstleistungen
  • Verträge, Haftung und Versicherungen
  • Marketing in der Speditions- und Logistikbranche
  • Gefahrgut, Schutz und Sicherheit
  • Betriebliches Praktikum

 

Fachübergreifender Teil

  • Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre
  • Sozialkunde
  • Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftens
  • Betrieblicher Leistungsprozess
  • Betriebliche Organisation, Geschäftsprozesse, Projekt- und Qualitätsmanagement
  • Personalwirtschaft
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Kaufmännisches Rechnen mit Grundlagen der Mathematik
  • Betriebliche Kommunikation und Korrespondenz
  • Wirtschaftsenglisch

 

Berufsübergreifender Teil

  • Grundlagen der Informationstechnik, Computernutzung und Betriebssystemfunktionen
  • Textverarbeitung
  • Tabellenkalkulation
  • Datenbanken
  • Präsentation
  • Informations- und Kommunikationsnetze
  • Bewerbungstraining

Abschluss

  • IHK-Prüfungszeugnis „Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen“
  • Teilnahmebescheinigung und Zeugnis Fahrschule und Bildungsträger Merschkötter
  • IHK-Prüfungszeugnis „Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen“
  • Teilnahmebescheinigung und Zeugnis Fahrschule und Bildungsträger Merschkötter

Förderung

Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen können durch die Agentur für Arbeit oder andere Kostenträger gefördert werden. Förderungsfähig sind in der Regel arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen die bereits 3 Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeführt haben. Ob Sie für eine Förderung in Frage kommen, besprechen Sie am besten mit Ihrem Sachbearbeiter.

 

Folgende Kosten können übernommen werden:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrkosten
  • Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten

Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt für die Zeit der Ausbildung bestehen.

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