A
Fahrzeugart: Schwere Krafträder
“Schwere” Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich. Beinhaltet Klasse A2, A1, AM.
Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):
Grundunterricht – ohne Vorbesitz einer anderen Klasse= 12 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht – ohne Vorbesitz einer anderen Klasse= 4 Stunden
Grundunterricht – mit Vorbesitz Klasse B= 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht – mit Vorbesitz Klasse B= 4 Stunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen = 5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen = 4 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit = 3 Fahrstunden
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwaltungsgebühren
- Erste Hilfe Kurs
Bitte denken Sie auch daran, das weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)