Beschleunigte Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation
Seit dem 10. September 2009 muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation” nachweisen. Diese Ausbildung kann über die sogenannte Beschleunigte Grundqualifikation erfolgen. Nach bestandener Prüfung bekommt der Prüfling die Schlüsselnummer 95 in Spalte 12 seines Führerscheins eingetragen.
Nach bestandener Prüfung vor der jeweiligen IHK hat der Führerscheininhaber 5 Jahren “Karenzzeit”. Danach muss wieder jedes Jahr ein Modul innerhalb von 5 Jahren nachgewiesen werden.
Voraussetzungen
- C/CE mindestens 21 Jahre alt
- C1/C1E mindestens 18 Jahre alt
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung für die Prüfung
Umfang
- 130 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie
- 10 UE Praxis
- IHK Prüfung 1,5 Stunden
Inhalt
- Sicherheitsregeln für rationelles Fahren
- Verbrauchsoptimiertes Fahren
- Sicherheitsausstattung
- Ladungssicherung
- Sozialrechtliche Rahmenbedingungen des Güterkraftverkehrs
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Gesund am Arbeitsplatz und Ergonomie
- Richtig reagieren in Notfällen
- Imagewirksames Verhalten
- Marktkenntnisse
- Praktisches Fahren
Abschluss
- IHK Prüfungszeugnis
- Urkunde der Fahrschule und Bildungsträger Merschkötter
- IHK Prüfungszeugnis
- Urkunde der Fahrschule und Bildungsträger Merschkötter