D
Fahrzeugart Große Busse:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 24 Jahre, 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (Beschränkt auf Linienverkehr bis 50 km), 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr.
Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre. Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Beinhaltet Klasse D1.
Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):
- Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse B = 6 Stunden
- Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse C oder D1 = 6 Stunden
- Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse C1 = 6 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse B = 18 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Kasse C oder D1 = 8 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse C1 = 12 Stunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):
(Mindestumfang der Sonderfahrten).
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 bis 2 Jahre = 45 Fahrstunden
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 › 2 Jahre = 33 Fahrstunden
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre = 14 Fahrstunden
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse C › 2 Jahre = 7 Fahrstunden
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse D1 = 20 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 bis 2 Jahre =22 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 › 2 Jahre = 12 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre = 16 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse C › 2 Jahre = 8 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse D1 = 5 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 bis 2 Jahre = 14 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) bei Vorbesitz Klasse B oder C1 › 2 Jahre = 8 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre = 8 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) bei Vorbesitz Klasse C › 2 Jahre = 4 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) bei Vorbesitz Klasse D1 = 5 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse B oder C1 bis 2 Jahre = 8 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse B oder C1 › 2 Jahre = 5 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre = 6 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse C › 2 Jahre = 3 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse D1 = 5 Fahrstunden
Keine vorgeschriebenen Praxisstunden. In der Regel ca. 6 Stunden.
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwaltungsgebühren
Bitte denken Sie auch daran, dass weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)