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C

Fahrzeugart Schwere LKW:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre – Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre· Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre · Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Beinhaltet Klasse C1. 

Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):

  • Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse B, C1/D1 oder D= 6 Stunden
  • Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse B = 10 Stunden
  • Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Kasse C1 oder D1 = 4 Stunden
  • Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse D = 2 Stunden

Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):

  • Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse B = 5 Fahrstunden
  • Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse C1 = 3 Fahrstunden
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) bei Vorbesitz Klasse B  = 2 Fahrstunden
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) bei Vorbesitz Klasse C1 = 3 Fahrstunden
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse B = 3 Fahrstunden 
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse C1 = 1 Fahrstunde 

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ärztliches Attest
  • Verwaltungsgebühren

Bitte denken Sie auch daran, dass weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.

Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.

(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)

(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)

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