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BE

Fahrzeugart Kombinationen aus PKW oder leichten LKW mit etwas größeren Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen.

Mindestalter 18 Jahre, beim Begleitenden Fahren mit 17 Jahren, Geltungsdauer ohne Befristung, Vorbesitz der Klasse B erforderlich.

Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen = 3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen = 1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit = 1 Fahrstunden

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe
  • Personalausweis

Bitte denken Sie auch daran, dass weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.

Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.

(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)

Bestandene BE Ausbildung

(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)

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