B
Informationen zur Führerscheinausbildung Klasse B
Fahrzeugart PKW und Leichte LKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter 18 Jahre, beim Begleitenden Fahren mit 17 Jahren, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 Jahre.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen seit dem 19.01.2013 bis 15 Jahre gültig.
Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):
Grundunterricht – ohne Vorbesitz einer anderen Klasse 12 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht – ohne und mit Vorbesitz einer anderen Klasse 2 Stunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen = 5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen = 4 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit = 3 Fahrstunden
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwaltungsgebühren
Bitte denken Sie auch daran, dass weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)