Navigation überspringen Sitemap anzeigen

C1

Informationen zur Führerscheinausbildung Klasse C1

Fahrzeugart Mittlere LKW:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre. Vorbesitz der Klasse B erforderlich.

C1 Fahrschul LKW

Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):

(Mindestumfang des Theorieunterrichts).

  • Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse B  = 6 Stunden
  • Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse D1 oder D = 6 Stunden
  • Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse B = 6 Stunden
  • Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse D1 oder D = 2 Stunden

(Doppelstunde zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):

(Mindestumfang der Sonderfahrten).

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse B = 3 Fahrstunden
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Solo = 3 Fahrstunden
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Zug = 5 Fahrstunden
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) bei Vorbesitz Klasse B  = 1 Fahrstunde
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Solo 1 Fahrstunde
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) wenn C1 und 1CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Zug = 1 Fahrstunde
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse B = 1 Fahrstunde
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Solo = 0 Fahrstunde
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Zug = 2 Fahrstunden

Keine vorgeschriebenen Praxisstunden. In der Regel ca. 6 Stunden.

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
  • Biometrisches Passbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

Bitte denken Sie auch daran, dass weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.

Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.

(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)

Zum Seitenanfang