C1E
Informationen zur Führerscheinausbildung Klasse C1E
Fahrzeugart: Mittlere Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Mindestalter: 18 Jahre · Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich der Klasse C1 erforderlich. Beinhaltet Klasse BE.
Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):
-
(Mindestumfang der Sonderfahrten).
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse C1 = 3 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Solo = 1 Fahrstunde
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Zug = 3 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) bei Vorbesitz Klasse C1 = 1 Fahrstunde
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Solo = 1 Fahrstunde
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Zug = 1 Fahrstunde
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse C1 = 1 Fahrstunde
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Solo = 0 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Zug = 2 Fahrstunden
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Keine vorgeschriebenen Praxisstunden. In der Regel ca. 6 Stunden.
Bitte denken Sie auch daran, dass weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)